Verschiedene Praxen und ambulante Kliniken werben für die Ozontherapie zur Behandlung von Long-/Post-COVID u. a. in Form der Ozon-Eigenblut-Therapie, das jedoch ohne erkennbare Evidenz, wie aktuell im IGeL-Monitor festgestellt wird.
Bei der sog. Großen Ozon-Eigenblut-Therapie werden 50 ml bis maximal 300 ml venöses Blut mittels einer Vakuumflasche entnommen. Das Blut wird mit einem Antikoagulans (Natrium-Citrat oder Heparin) angereichert. Im Anschluss wird dem Blut ein Ozon-Sauerstoff-Gemisch, welches über einen speziellen Generator gewonnen wird, zugeführt und durch Schütteln vermischt. Direkt nach der Ozonanreicherung wird das Blut mittels Infusion wieder über die Vene zurückgeführt. Eine Behandlung dauert ungefähr 20 Minuten.
Die Autorinnen von Medizinischer Dienst Bund in Essen konnten jedoch keine Studien identifizieren, aus denen sich Daten zum Nutzen und zum Schaden einer solchen Intervention zur Behandlung von längerfristigen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion ableiten lassen (Stand: 6. Juni 2023). Darüber hinaus fanden sie zu dieser Fragestellung auch keine laufenden oder abgeschlossenen Studien in den Studienregistern.
Durch eine Leitlinienrecherche wurden zudem 10 potenziell relevante Leitlinien identifiziert, die sich mit Long- bzw. Post-COVID befassten. Die Ozontherapie wird in keiner dieser Leitlinien explizit erwähnt.
Zudem sind die hypothetischen Wirkmechanismen des Ozons sind bisher nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht und belegt, so die Autorinnen. Die FDA, verantwortlich u. a. für die Kontrolle und Überwachung von Medizinprodukten in den Vereinigten Staaten, bezeichnet Ozon als ein toxisches Gas ohne bekannte nützliche medizinische Anwendung in der spezifischen, begleitenden oder präventiven Therapie. Die FDA hat die Verwendung von Ozon-erzeugenden Geräten in den USA bereits 2011 eingeschränkt, indem sie darauf hinweist, dass diese Geräte bei medizinischen Indikationen, bei denen die Sicherheit und Wirksamkeit nicht belegt seien, nicht angewendet werden dürfen.
Kommentar
Aus gutachtlicher Sicht ergibt sich daraus, dass eine Ozon-Eigenblut-Therapie von Long-/Post-COVID nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung angesehen werden kann und somit nicht unter die Kostenerstattungspflicht der privaten Krankenversicherung (PKV) fällt.