Homöopathie wird nicht selten zur Behandlung von Long- bzw. Post-COVID oder von „Post-Vac“ eingesetzt. So bot etwa der praktische Arzt und Zahnarzt Roman Hör aus Waldmünchen auf dem 146. Fortbildungskongress des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin (ZAEN) vom 6. bis 10. März 2024 in Freudenstadt ein ganztägiges Fallseminar zum Thema „Long Covid / Impfschäden“ an.
Weiter behauptete der Heilpraktiker und Tierarzt (!) Arne Krüger aus Berlin, 1. Vizepräsident des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker e.V., auf der 47. INTERBIOLOGICA am 16. und 17. März 2024 in Wiesbaden, dass immer mehr Patienten in der homöopathischen Heilpraktiker-Praxis unter Symptomen von Long- bzw. Post-COVID oder Folgen einer Corona-Impfung leiden. Mit der Homöopathie könne hier geholfen werden, so Krüger, und erläuterte einige angeblich wichtige homöopathische Arzneimittel und ihre Anwendung in einem Workshop.
Tatsächlich ist die Homöopathie „eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands“ erbringt, betont aktuell Gesundheitsminister Karl Lauterbach: „Die Grundlage dessen, was wir vergüten und empfehlen, muss der wissenschaftliche Sachstand sein.“ Alles andere müsse der Bürger selbst kaufen oder sich dafür zusatzversichern. Aber die klassische (gesetzliche) Krankenversicherung müsse das nicht bezahlen.
Schon in der Vergangenheit hatte Lauterbach die Homöopathie wegen fehlender wissenschaftlicher Evidenz kritisiert. So hatte er im März 2022 den Beschluss des 126. Deutschen Ärztetages begrüßt, dass Ärztekammern künftig keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anbieten sollen.
Festzustellen ist, dass eine Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie in der Behandlung von Long- bzw. Post-COVID oder von „Post-Vac“ in keiner Weise erbracht ist. Eine solche Behandlung kann somit nicht als medizinisch notwendig angesehen werden, so dass sie auch nicht unter die Kostenerstattungspflicht der privaten Krankenversicherung fällt.