Die Daten der im letzten Jahr veröffentlichten SELECT-Studie zu den kardiovaskulären Effekten einer Gewichtsabnahme unter Semaglutid sind eine kleine Sensation, betonte Prof. Dr. Johannes Mann vom KfH Nierenzentrum in München auf dem 17. Nephrologie-Update-Seminar am 26. und 27. April 2024 in Berlin: Semaglutid vermindert nicht nur das Gewicht, sondern auch Herzinfarkte, Schlaganfälle sowie kardiovaskuläre Todesfälle im Vergleich zu Placebo, und das bei einem akzeptablen Sicherheitsprofil.

Der GLP-1 Agonist Semaglutid hatte natürlich gastrointestinale Nebenwirkungen (Übelkeit, Erbrechen, Gallensteine etc., aber nicht Pankreatitis oder gar Karzinome) mit einem Studienabbruch in 16 % vs. 8 % mit Placebo.

Es werden jetzt weitere Substanzen entwickelt, die stärker das Gewicht senken als Semaglutid. Hier ist abzuwarten, bis Endpunktergebnisse vorliegen, um die neuen Appetitzügler gegeneinander abzuwägen. Tirzepatid ist in den USA in der Indikation Übergewicht zugelassen.

Eine gesellschaftlich bedeutende Frage ist, ob die durchaus hohen Kosten der neuen Appetitzügler – etwa 4.000 €/Jahr bei uns, das Vielfache davon in den USA – von Krankenkassen bzw. der öffentlichen Hand getragen werden sollen, so Mann. Schließlich sei Übergewicht nach heutiger Auffassung primär kein Problem der Disziplin, sondern eine krankhafte Regulationsstörung.

Derzeit wird Semaglutid zur Gewichtsreduktion nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, da Arzneimittel zur Regulierung des Körpergewichts nach SGB V als Lifestyle-Medikamente gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte den Verordnungsausschluss erst am 21. März dieses Jahres per Beschluss bekräftigt.

Die Frage allerdings, ob bzw. in welchen konkreten Fällen eine Gewichtsreduktion mit Semaglutid (bzw. einem vergleichbar wirksamen Präparat) als medizinisch notwendige Heilbehandlung von der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu erstatten ist, dürfte zunehmen auch medizinischen Gutachtern gestellt werden.

So erklärt der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Heinz Lanfermann in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht von Anfang dieses Jahres, die Kostenübernahme für das Semaglutid-Präparat Wegovy® durch PKV-Unternehmen sei grundsätzlich möglich, soweit die Therapie medizinisch notwendig sei, die Verordnung indikationsbezogen erfolge und keine tariflichen Ausschlüsse vorliegen. Es stehe den Versicherten frei, eine anstehende Behandlung mit dem Versicherer abzustimmen und die Kostenübernahme vorab zu klären.

https://www.pkv-ombudsmann.de/w/files/pdf/tactigkeitsbericht-2023.pdf

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