Zahlreiche Post-COVID-Betroffene im erwerbsfähigen Alter fallen längerfristig am Arbeitsplatz aus, erklärte Prof. Dr. Dieter F. Braus, Klinikdirektor der Vitos Klinik Eichberg und Ärztlicher Direktor des Vitos Klinikums Rheingau, auf dem 17. Internisten-Update-Seminar am 18. und 19. November 2022 in Wiesbaden.
Zur Begutachtung, ob es sich um eine Berufserkrankung bzw. einen Arbeitsunfall handelt, sind dringend Kriterien erforderlich, die helfen, eine sachgerechte Einschätzung vorzunehmen. Hierzu verwies er auf eine Publikation zur psychiatrischen Begutachtung bei Long-/Post-COVID von H. Dreßing und A. Meyer-Lindenberg in der Zeitschrift „Nervenarzt“:
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Feststellung objektivierbarer kognitiver Störungen:
Beim Nachweis einer durchgemachten schweren COVID-Infektion und zuvor unauffälligem Befund ist die Kausalität in der Regel zu bejahen.
- Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung nach Krankenhausaufenthalt:
Sofern Schwere der COVID-Erkrankung und Behandlungsintensität die Trauma-Kriterien erfüllen, ist die Kausalität in der Regel zu bejahen.
- Feststellung einer unspezifischen somatoformen Symptomatik („Fatigue“, „Brain Fog“):
Beim Nachweis einer durchgemachten COVID-Infektion ist die Beurteilung der Kausalität schwierig und erfordert eine sorgfältige Einzelfallanalyse. Konkurrierende Belastungsfaktoren müssen im Rahmen einer umfassenden Persönlichkeits- und Risikofaktoren-Diagnostik ventiliert werden. Im Einzelfall kann eine Kausalität gegeben sein. Denkbar ist aber auch, dass die COVID-Infektion eine Gelegenheitsursache für eine davon unabhängige Vulnerabilität darstellt. Aggravationstendenzen (und sekundärer Gewinn) müssen in diesen Fällen besonders geprüft werden.
Dreßing, H., Meyer-Lindenberg, A.: Künftige Aufgaben der psychiatrischen Begutachtung bei „Long-COVID“. Nervenarzt, 93, 2022, S. 309–312
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