Die „Medizinische System- und Regulationsdiagnostik EAV“ (EAV = Elektroakupunktur nach Voll) als „eine biophysikalische komplementäre Untersuchungsmethode“ stellten Vertreter der MGSR-EAV e.V. (Medizinische Gesellschaft für System- und Regulationsdiagnostik) auf dem 145. Fortbildungskongress des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin (ZAEN) vom 13. bis 17. September 2023 in Freudenstadt vor.
Angeblich haben erfahrene Ärzte und Zahnärzte unter Einbeziehung modernster wissenschaftlicher Erkenntnisse (Quantenphysik, Kybernetik, Chaostheorie und Systemtheorie) die Elektroakupunktur systematisiert, erweitert und theoretisch untermauert. Im Vorgehen der „modernen“ EAV seien die Erkenntnisse von alter chinesischer Heilkunde, Homöopathie, Nosoden und moderner Wissenschaft miteinander vereinigt; die Lehre der MGSR-EAV e.V. entspreche heute angeblich einem ausgereiften Diagnose- und Therapieverfahren.
Als ein wesentlicher Bestandteil der EAV wird der „Resonanztest“ (ehemals Medikamententest) hervorgehoben. Dabei teste der Therapeut die Heilmittel aus, die zur erfolgreichen Behandlung erforderlich seien. Ermittelt werden angeblich die wichtigsten Störfaktoren wie z. B. Infekt-Reste (Viren, Bakterien, Pilze, Protozoen usw.), Gifte aus der Umwelt, Herd und Störfeldbelastungen des Organismus, Mangelzustände, Belastungen durch zahnärztliche Werkstoffe (wie beispielsweise Amalgam oder Palladium), Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten usw.
Tatsächlich handelt sich bei der Elektroakupunktur nach Voll (und somit auch bei der „Medizinischen System- und Regulationsdiagnostik EAV“) um eine alternativmedizinische Methode auf ausgesprochen spekulativer Grundlage ohne nachgewiesene diagnostische Aussagekraft oder therapeutische Wirksamkeit. So wird im Update der S2k-Leitlinie zum Management IgE-vermittelter Nahrungsmittelallergien vom Juli 2021 betont, dass Tests mit fragwürdiger theoretischer Basis, fehlender Validität und ohne Reproduzierbarkeit wie die Elektroakupunktur weder technisch noch klinisch erfolgreich validiert wurden, um ihren Einsatz zur Abklärung nahrungsmittelabhängiger Symptome zu rechtfertigen.
Entsprechend wird in Anlage II der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung“ (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) die Elektroakupunktur nach Voll unter Nr. 53 bei den Methoden aufgeführt, welche nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3029/MVV-RL-2022-10-20-iK-2023-01-14.pdf
Die „Medizinische System- und Regulationsdiagnostik EAV“ kann nicht als medizinisch notwendig angesehen werden und fällt somit auch nicht unter die Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung (PKV).